Lieben Sie Ihren Beruf, möchten aber auch über die Rahmenbedingungen selber entscheiden?
Wir bieten Ihnen eine sichere, unbefristet Anstellung ganz nach Ihren Wünschen, bei überdurchschnittlichem Lohn. Als Arbeitsvermittler im Ostschweizer Raum arbeiten wir mit vielen Spitälern, Rehakliniken und Alter- und Pflegeheimen zusammen. Dank dieses grossen Netzwerkes können wir allen Ausbildungsstufen und vielen persönlichen Anforderungen einen passenden Job vermitteln.
Zusätzlich helfen wir Ihnen bei der Wohnungssuche, beim Finden der passenden Versicherungslösung sowie bei der Bewältigung der bürokraitschen Hürden.
Unsere Kernkompetenz liegt in der Feststellenvermittlung sowie im temporären Verleih von Pflegeperonal aller Ausbildungsstufen.
Ihr Profil
· Eine abgeschlossene Ausbildung in der Krankenpflege
· Freude am Beruf
· Hohe Auffassungsgabe
· Gepflegtes Äusseres
· Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mind. Niveau B2)
· Erfahrung bei ambulanten Pflegediensten , Pflegeheim , Alterszentrum, Rehaklinik oder Spital / Klinikum
Über Uns
· Wir vermitteln Arbeitsstellen im Pflegebereich in der Ostschweiz
· Sowohl Festanstellungen als auch temporär Anstellung möglich
· Wir suchen kontinuierlich Pflegepersonal aller Ausbildungsstufen
· Pensum nach Wunsch
Wichtige Informationen
Arbeitsort: Kanton Thurgau, Kanton St. Gallen, Kanton Zürich
Anstellungsgrad: Teilzeit oder Vollzeit, Pensum nach Wunsch
Anstellungsart: Temporär/Festangestellt
Eintritt: per sofort oder nach Vereinbarung
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.jobchecker.ch.
Ihre Ansprechperson:
Herr Konrad Irrgang
JobChecker GmbH
Poststrasse 21
8556 Wigoltingen
Tel. 052 503 61 63
Art der Stelle: Vollzeit, Teilzeit, Temporär/Befristet, Unbefristet
Arbeitsstunden: 42 pro Woche
Keywords: Pflegefachkraft, Gesundheitswesen, Pflege, Pfleger, dgkp, ams, Krankenpfleger, Krankenschwester, diplomierte Krankenpflegerin, sozial, ohne ausbildung, medizinische
Art der Stelle: Vollzeit, Teilzeit, Befristet, Auf Abruf, Festanstellung, Sonstige
Maßnahmen im Angesicht von COVID-19:
Es gelten keine Beschränkungen mehr. Die Institutionen können eine Maskenpfleicht festlegen.